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Wer ist Urheber eines Werks? Wann besteht eine Urheberrechtsverletzung? Welche Möglichkeiten habe ich, mich dagegen zu wehren? Und worauf müssen besonders Selfpublisher achten? Ein Beitrag von Robin Bals

Robin Bals erläutert, was Selfpublisher bei Urheberrechtsverletzungen beachten sollten

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Urheberrecht

shutterstock © Robert Kneschke Bild-ID: 1035955882

Nicht immer ist klar, wo Zitat oder Entlehnung aufhören

Das Urheberrecht ist selbst für Autoren verwirrend, aber gerade, wenn sie sich im Anfangsstadium ihrer Tätigkeit befinden oder das Schreiben erst noch beginnen wollen, ist nicht immer klar, wo Zitat oder Entlehnung aufhören und die Urheberrechtsverletzung beginnt. Was muss im Urheberrecht durch Selfpublisher bedacht werden? Was tun, wenn das eigene Urheberrecht verletzt wurde?

Wer überhaupt ist als Urheber eines Werks zu bezeichnen?

Laut deutschem Urheberrecht können nur natürliche Personen Urheber sein. Derjenige, der Schöpfer eines Werkes wie etwa eines Textes ist, gilt im Allgemeinen als Urheber und hält die damit verbundenen Rechte. In der Regel sind Werke durch das Urheberrecht auch für Selfpublisher bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers geschützt. Für Lichtbilder gilt eine Dauer von 50 Jahren.

Was genau ist eine Urheberrechtsverletzung?

Ans Urheberrecht müssen sich Selfpublisher ebenso halten wie sie es in Anspruch nehmen können. Doch was gilt überhaupt als Verletzung des Urheberrechtsgesetzes (UrhG)?

Eine Urheberrechtsverletzung liegt beispielsweise vor, wenn …

… ein fremdes Werk als das eigene ausgegeben wird.
… ein fremdes Werk ganz oder in Teilen unautorisiert kopiert und verbreitet wird.
… ein fremdes Werk unautorisiert verändert wird.

Eine klassische Urheberrechtsverletzung wäre beispielsweise das Runter- und Hochladen von urheberrechtlich geschützter Musik durch ein Filesharing-Programm oder die unautorisierte Übernahme eines Textes von einer Website.

Rechtliche Konsequenzen einer Urheberrechtsverletzung

Im Hinblick auf die rechtlichen Folgen spielen zumeist zivilrechtliche Konsequenzen die entscheidendste Rolle. Denn nur, wenn ein öffentliches Interesse an der Bestrafung des Schädigers besteht, kann auch die Staatsanwaltschaft strafrechtlich ermitteln. In der Regel werden Rechtsbrüche daher außergerichtlich beigelegt. Doch was ist zu tun bei einem Verstoß gegen das Urheberrecht, wenn Selfpublisher etwa feststellen, dass ihr Werk illegal verwendet oder verändert wurde?

Abmahnung, Unterlassungserklärung und Schadensersatz

Normalerweise wird der Urheber bei einer Urheberrechtsverletzung eine Abmahnung an den Schädiger verschicken. Darin informiert der Geschädigte über den Rechtsbruch und verlangt die Unterlassung der Urheberrechtsverletzung. Meist bedeutet dies im Urheberrecht, dass der Selfpublisher, Autor, Seitenbetreiber o.ä. die fremden Inhalte löschen bzw. vernichten muss. Unter Umständen kann auch Schadenersatz verlangt werden.

Die verschiedene Möglichkeiten für Urheber, sich zu wehren

In der Regel sollten Urheber auf die Hilfe eines Anwalts zurückgreifen, wenn ihnen eine Verletzung ihres Rechts auffällt. So ist die rechtlich korrekte Vorgehensweise gesichert. Urheber können jedoch auch selbst an den Schädiger herantreten. Es ist zudem möglich, im Nachhinein die Nutzungsrechte zu übertragen und dem Schädiger eine Rechnung für die Nutzung des Werkes zu schicken.

Eine zentrale Grundvoraussetzung: Man muss die Urheberschaft belegen

Um die eigenen Rechte durchsetzen zu können, müssen Urheber ihre Urheberschaft jedoch nach dem Urheberrecht belegen. Selfpublisher geraten hier manchmal in Bedrängnis, sodass die Durchsetzung ihrer Rechte schwerfällt oder unmöglich wird. Daher sollten Schöpfer eines Werkes überlegen, ob sich die Registrierung ihrer Urheberschaft lohnt. In der Regel erfolgt dann die Erfassung des Werkes, etwa durch einen Dateiupload bei Texten oder Musik, wie zum Beispiel bei PriorMart. Durch die Hinterlegung bei einem international anerkannten Notar inklusive der Urheberdaten kann der Werkschöpfer dann exakt belegen, dass er die Urheberschaft als Selfpublisher an diesem Werk hält und seine Rechte so auch wahren.

Urheberrechtsverletzung begangen? Was zu tun ist

Wenn eine Abmahnung, Unterlassungserklärung oder ähnliches ins Haus trudelt, sollte nicht vorschnell gehandelt werden. Nicht jede Abmahnung ist auch laut Urheberrecht statthaft. Selfpublisher und andere Internetnutzer sollten sich unbedingt von einem Anwalt beraten lassen, insbesondere wenn es sich um Unterlassungsklagen oder hohe Geldforderungen handelt.

Urheber sollten keine Unterlassungserklärung unüberlegt unterschreiben

Abmahnungen und andere anwaltliche Schreiben sollten jedoch generell niemals ignoriert werden. Unterschreiben Sie keine Unterlassungserklärungen unüberlegt und zahlen Sie nicht ungeprüft geforderten Schadensersatz oder entstandene Anwaltskosten. Diese sind häufig überzogen oder erst gar nicht gerechtfertigt.


Verantwortlich für diesen Gastartikel:

Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V., Greifswalder Straße 208, 10405 Berlin

Quelle der Informationen: https://www.urheberrecht.de/urheberrechtsverletzung-was-tun/

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