Jörg Steinleitner: Herr Herbst, Sie haben für Ihr neues Hörbuch das Bürgerliche Gesetzbuch eingelesen. Welche Bedeutung hat dieses Gesetz für Ihr Leben?
Christoph Maria Herbst: Ich bin, ehrlich gesagt, nicht derjenige, der neben der Bibel gleich das BGB liegen hat. Aber es gibt durchaus Ausgaben, die sich beispielsweise hervorragend dazu eignen, in der Küche wackelige Tische zu stabilisieren. So habe ich das BGB auch immer zur Hand – auf gewisse Art und Weise.
Jörg Steinleitner: Sie sind ein Mann in den besten Jahren. Sicher haben Sie auch schon über das Heiraten nachgedacht. Haben Sie sich in diesem Zusammenhang auch mit dem Wortlaut von §§ 13, 14 (2) BGB auseinandergesetzt: »Eine Ehe kann ferner aufgehoben werden, wenn 1. ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit befand, 2. ein Ehegatte bei der Eheschließung nicht gewusst hat, dass es sich um eine Eheschließung handelt«?
Christoph Maria Herbst: Sie spielen mir gerade einen weiteren Grund zu, nicht zu heiraten! Bisher habe ich mich nicht wirklich mit der Thematik beschäftigt, aber es sind doch wunderbare Gründe, die sich der Gesetzgeber zur Aufhebung der Ehe hat einfallen lassen. Ich will jetzt nicht so weit gehen und sagen, dass nur Bewusstseinsgestörte heiraten. Vielleicht bricht sich bei mir ja irgendwann auch noch die Romantik Bahn und ich trete vor den Standesbeamten oder sogar vor den Altar. Wer weiß!
Jörg Steinleitner: Als das BGB im Jahr 1900 in Kraft trat, war es ein Meilenstein in der Rechtsgeschichte, weil es erstmals das Privatrecht für ganz Deutschland vereinheitlichte. Inwiefern ist Ihre BGB-Fassung ein Meilenstein?
Christoph Maria Herbst: Was für eine Fangfrage. Erst einmal kann man nicht genügend Hüte vor dem BGB, ziehen, weil es tatsächlich ein Meilenstein ist. Es ist eine Ehre für mich, diesen Gesetzestext – wenn auch nur in Auszügen – einlesen zu dürfen. Insofern ist es ein Meilenstein in meiner »Bucheinlesekarriere«. Alles darüber Hinausgehende, ob ich BGB-mäßig in die Annalen eingehen werde, wird man sehen.
Jörg Steinleitner: Bestand je die Gefahr, dass Sie wegen des eigenwilligen Textes, den Sie zu lesen hatten, verrückt werden?
Christoph Maria Herbst: Ich glaube, man muss schon verrückt sein, um bei solch einem Projekt überhaupt mitzumachen! Vielleicht unterscheidet das den Profi vom Amateur: Als Amateur wird man irgendwann verrückt und als Profi bringt man doch einen gewissen Hang zur Selbstdisziplinierung mit, zumindest ich.
Jörg Steinleitner: Bitte plaudern Sie ein bisschen aus dem Nähkästchen des »Profi-Verrückten«.
Christoph Maria Herbst: Bevor ich hier heute Abend um 22.30 Uhr das Studio mit nach hinten gebundenen Armen in so einem weißen Kittel verlasse, werde ich mir bestimmt noch ein paar andere Dinge einfallen lassen. Sauerstoff hilft beispielsweise. Und ich bin eine alte Kaffeetante. Ich trinke dann einfach einen Espresso mehr, dann geht das schon.
Jörg Steinleitner: Wenn Sie der Gesetzgeber wären, hätten Sie dann noch Ergänzungen für das BGB?
Christoph Maria Herbst: Ich finde, das BGB ist, was seinen Umfang betrifft, schon vollkommen ausreichend. Vor allem müsste ich ja jeden weiteren Paragrafen, den ich jetzt noch hineinschreibe, auch selber einlesen – und ich lese wirklich schon genug von denen ein!